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   BFH, 29.09.2004 - X B 50/04   

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https://dejure.org/2004,11551
BFH, 29.09.2004 - X B 50/04 (https://dejure.org/2004,11551)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2004 - X B 50/04 (https://dejure.org/2004,11551)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2004 - X B 50/04 (https://dejure.org/2004,11551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der rechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich einer Aufhebungsmöglichkeit von Verwaltungsakten der Steuerbehörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - Auslegung des Art. 19 S. 2 Einigungsvertrages (EinigVtr)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EV Art. 19 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR-Behörden mit Rechtsstaatsprinzipien

  • datenbank.nwb.de

    Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen bereits höchstrichterlich geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 29.09.2004 - X B 50/04
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Auszug aus BFH, 29.09.2004 - X B 50/04
    Mit Urteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93 (BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686) hat der beschließende Senat grundlegend zur Anwendung des Art. 19 Satz 2 EinigVtr auf vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland ergangene Steuerbescheide der früheren DDR-Steuerbehörden Stellung genommen.
  • BFH, 08.05.1996 - XI R 1/95
    Auszug aus BFH, 29.09.2004 - X B 50/04
    Soweit das FA eine Abweichung der angefochtenen Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 1/95 (BFH/NV 1996, 874) gerügt hat, hat es keinen in dem angegriffenen FG-Urteil enthaltenen Rechtssatz benennen können, der von der zitierten Aussage in dem bezeichneten BFH-Urteil, "dass das VwRehaG keine Anwendung u.a. auf Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen findet", abweicht.
  • BFH, 14.11.1995 - IV B 28/95

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht bestehender grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 29.09.2004 - X B 50/04
    Es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfragen durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300).
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    Außerdem setzen sie sich nicht näher mit der auf dem Grundsatzurteil des Senats in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 fußenden Judikatur auseinander, aufgrund deren die --vom FG zutreffend erkannten-- rechtlichen Parameter zur Beurteilung der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr bereits geklärt und deshalb nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung sind (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166, und vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    Die in Bezug auf die Entscheidungen des FG Berlin in EFG 2004, 1108 und --nachgehend-- des BFH in BFH/NV 2005, 166 erhobene Rüge, das FG sei willkürlich von der "einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung" abgewichen, wonach in Fällen der vorliegenden Art ("DDR-Raubkunst") generell "die Aufhebungsreife vermutet bzw. als indiziert betrachtet" werde, ist zu unpräzise.

  • FG Thüringen, 29.04.2009 - 3 K 409/08

    Rechtsstaatswidrigkeit eines in Folge von Steuerhinterziehung ergangenen

    Damit ist rechtsgrundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein von DDRSteuerbehörden erlassener Steuerverwaltungsakt gemäß Art. 19 Satz 2 EinigVtr aufgehoben werden kann (BFH, Beschluss vom 29.09.2004, X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 ).

    Für eine Zulassung der Revision sieht der Senat keinen Anlass, da rechtsgrundsätzlich geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen ein von DDR-Steuerbehörden erlassener Steuerverwaltungsakt gemäß Art. 19 Satz 2 EinigVtr aufgehoben werden kann (so ausdrücklich der BFH im Beschluss vom 29.09.2004, X B 50/04, a.a.O).

  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Die Frage nach der Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. des Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, da sie bereits geklärt ist (BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 und vom 15. Juli 2008 X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656).
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